1. Vertragsverhältnis
Mit Absenden des Online-Formulars oder schriftlicher Bestätigung beauftragt der Eigentümer Fabian Tritsch von robyn Immobilien mit der Vermarktung der Immobilie. Der Auftrag kann als qualifizierter Alleinauftrag geführt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Provision
Für Verkäufe gilt eine Verkäufercourtage in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt. Die Provision entsteht, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Anspruch bleibt bestehen, auch wenn der Vertrag später nicht durchgeführt wird oder eine Partei von einem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
Bei Vermietungen gilt eine Vermieterprovision von 2 Nettokaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.
5. Tätigkeit für beide Vertragsparteien
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Fabian Tritsch von robyn Immobilien auch für die andere Partei des Hauptvertrages tätig werden darf, sofern keine Interessenkollision entsteht.
Tippgeber-Prämie und Vermittlungsprovision Dritter
Der Makler bietet eine Prämie für qualifizierte Hinweise auf Verkaufsobjekte an, die zum Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages führen.
Vertragliche Grundlage: Die genauen Bedingungen, Voraussetzungen und die Höhe der Prämie(derzeit 10 % der Maklerprovision) ergeben sich aus dem "Tippgeber-Formular" auf der Website von robyn Immobilien, dessen Bestätigung durch den Tippgeber Vertragsbestandteil wird.
Voraussetzungen: Ein Anspruch auf Auszahlung der Prämie besteht nur, wenn der Tippgeber nicht der Eigentümer oder ein naher Angehöriger (Ehepartner, Lebensgefährte, nahe Familienmitglieder) des Eigentümers ist und die Maklerprovision für das betreffende Objekt beim Makler vollständig eingegangen ist.